„30 Jahre wurde ich observiert, 20 Prozesse musste ich führen und zehn Jahre war die Prozessdauer“. Bodo Ramelow ist nicht nur der erste Ministerpräsident der Partei Die Linke, seit er letzten Freitag im zweiten Wahlgang von den Abgeordneten im Thüringer Landtag gewählt wurde. Er ist auch der erste, der bis vor dem Bundesverfassungsgericht stritt, um die Überwachung von Abgeordneten durch den Inlandsgeheimdienst zu beenden. 2013 entschied das oberste Gericht, dass eine Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen unterliegt. Ramelow sowie weitere Politiker/innen der Partei Die Linke dürfen seitdem nicht mehr ausgespäht werden (Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts).
Bodo Ramelow berichtet für unsere Serie „Unbescholten Überwacht“ im Interview, wie die CDU in seine Überwachung involviert war, wie er in einem Bekannten einen V-Mann entdecken musste und dass der „Verfassungsschutz“ sogar seine Hochzeitsanzeige in die Überwachungsakte heftete. Schauen Sie das Video:
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Was hat die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen mit dem Verfassungsschutz vor? Von einer Expertenkommission ist im Koalitionsvertrag die Rede, die einen „Vorschlag zur grundlegenden Neuausrichtung der Aufgaben des Schutzes der in der Verfassung garantierten Grundrechte erarbeiten wird“ (s. Koliationsvertrag). V-Leute sollen nur noch im Einzelfall und mit besonderer Zustimmung erlaubt werden. Alle beim Landesamt gespeicherten Personendaten sollen überprüft werden und der Geheimdienst darf keine Bildungsarbeit mehr in Klassenzimmern machen. Damit würde der Geheimdienst nicht abgeschafft, aber zumindest eingedampft. Wir schauen in den kommenden Monaten also gespannt nach Thüringen, ob hier ein Modell für andere Bundesländer entstehen kann.
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