NAME: Michael Moos
BERUF: Rechtsanwalt
ÜBERWACHT VON: Verfassungsschutz Baden-Württemberg
ZEITRAUM DER ÜBERWACHUNG: 1979-2009
MAßNAHMEN DER ÜBERWACHUNG: Observierung, 700 seitenschwere Akte
GRUND DER ÜBERWACHUNG: 2009 wurde bekannt, dass die LIST (Linke Liste Solidarische Stadt) vom VS beobachtet worden ist, deren Vorsitzender im Freiburger Gemeinderat war Michael Moos. Dieser forderte daraufhin Informationen zu gespeicherten Daten über seine Person an und dabei kam heraus, dass Moos schon seit den 1970er Jahren als Student überwacht wurde. Dies geschah unter anderem wegen Verteidigerbesuchen bei einem der terroristischen Szene (RAF) zugerechneten Gefangenen.
ZITAT: Sein prozessverantwortlicher Anwalt Udo Kauß äußerte sich zu den Auswirkungen wie folgt „Ich denke als Rechtsanwalt kann man in so weit darauf reagieren indem man versucht seine Rechte und die Rechte seiner Mandanten zu schützen, dh. indem man das Ausmaß der Beobachtung (…) daraufhin überprüfen muss, ob hier tatsächlich durch die Eingriffe des Amts für Verfassungsschutz Verletzungen des Mandantengeheimnisses vorgenommen worden sind. (…) Wir müssen hier sehen, dass wir schon einen beobachtungsfreien Raum im Rechtsanwaltsbereich haben.“
Quellen:
Grundrechte Report 2014, S.155
Badische Zeitung, 1.2.2015 Hat Verfassungsschutz im Fall Moos rechtswidrig gehandelt?
Die Akte Moos: ein Strafverteidiger wird 40 Jahre lang vom Verfassungsschutz ausgespäht. In: Freispruch. Mitgliederzeitung der Strafverteidigervereinigungen